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Akkreditierte Bestimmung der Standortgüte nach TR10 /nach 5, 10 und 15 Jahren

 

Mit der Umstellung vom zweistufigen auf das einstufige Referenzertragsverfahren sieht das EEG 2021 die Bestimmung der Standortgüte (SG) nach 5, 10 und 15 Jahren nach Inbetriebnahme für alle WEA vor, die nach EEG 2017 und folgend gefördert werden. Der Nachweis über die SG muss innerhalb von 4 Monaten durch ein akkreditiertes Gutachterbüro ausgestellt und beim verantwortlichen Netzbetreiber eingereicht werden. GEO-NET ist seit Januar 2022 als erstes Gutachterbüro für die Bestimmung der SG nach Inbetriebnahme akkreditiert.

 

Bei der TR10 handelt es sich um ein striktes Berechnungsverfahren, das auf einer standort- und zeitspezifischen Betriebsdatenanalyse basiert. Die Herausforderung besteht in der Vielfältigkeit der Datenformate und einer eventuellen Mehrdeutigkeit der Statusmeldungen.

 

Für die Akkreditierung hatte GEO-NET ein eigenes Softwarepaket entwickelt und den vom Arbeitskreis für Methodik und Validierung der Fördergesellschaft Windenergien und andere Dezentrale Energien e.V. (FGW) durchgeführten Ringversuch zur korrekten Anwendung der Technischen Richtlinie 10 (TR10) am 27.07.21 erfolgreich bestanden. Akkreditierte Gutachten zur Standortgütebestimmung nach Inbetriebnahme dürfen nur Prüflabore ausstellen, die alle bisherigen, sich jährlich wiederholenden Ringversuche bestanden haben.

 

Die Eingangsdaten zur Berechnung der SG umfassen:

a) Daten des Betreibers, in Form der gängigen SCADA-Daten und Statusdatenlogs sowie zusätzlicher Betriebszustandsinformationen und -Betriebsführungsberichte

b) zertifizierte Zuordnungslisten des Herstellers und

c) Einspeisezählerdaten des relevanten Netzanschlusspunktes sowie Abrechnungen des Netzbetreibers (EinsMan, DV).

Detailliertere Informationen zu den Datenvorhaltungspflichten des Betreibers sind in der TR10 nachzulesen.

 

Die Berechnung der SG teilt sich in 4 Schritte auf: Die Kategorisierung der Statusmeldungen, die Berechnung der technischen Verfügbarkeit, die Berechnung des Standortertrages und die Bestimmung der SG.

 

Um die technische Verfügbarkeit zu bestimmen, muss jedem Zeitintervall des SCADA Logs auf Basis der Statusmeldungen und der zertifizierten Zuordnungsliste eine der fünf EEG Kategorien zugeordnet werden. Hierbei wird zwischen intentioniertem Betrieb (EEG Kategorie 0) und Ertragsverlusten aus genehmigungsrechtlichen Gründen (EEG Kategorie 1), technischen Nichtverfügbarkeiten (EEG Kategorie 2), Einschränkungen durch Einspeisemanagement (EEG Kategorie 3) und durch optimierte Vermarktung (EEG Kategorie 4) unterschieden. Das Ziel ist es standort- von anlagenspezifischem Verhalten (EEG Kategorie 2) zu unterscheiden (Abb. 1). Für den 5-jährigen Auswertezeitraum wird außerdem ein Wartungsumfang von 60h pro Betriebsjahr veranschlagt, der in der Berechnung der technischen Verfügbarkeit nicht berücksichtigt wird.

 

Abb. 1: Leistung der WEA auf Zeit bis Mitte des zweiten Betriebsjahres. In Farbe ist jedem Zeitintervall (10 Minuten Taktung) entweder EEG Kategorie 2 (rot) oder eine der anderen 4 EEG Kategorien (grün) zugewiesen.

 

Nach Bestimmung der technischen Verfügbarkeit ergeben sich drei mögliche Rechenwege zur Bestimmung des Standortertrages basierend auf der Höhe der technischen Verfübarkeit:
a)    ≥ 98%: Energiemengen aus Produktion, EinsMan und optimierter Vermarktung ergeben in Summe den Standortertrag.
b)    ≥ 97% - 98%: Energiemengen aus Produktion, EinsMan und optimierter Vermarktung werden auf eine Verfügbarkeit von 98% skaliert und ergeben in Summe den Standortertrag. 
c)    < 97%: Zusätzlich zu der Summe der Energiemengen aus Produktion, EinsMan und optimierter Vermarktung fließen Energiemengen, die während der technischen Nichtverfügbarkeit (EEG Kategorie 2) hätten produziert werden müssen, in die Berechnung des Standortertrages ein. Diese Soll-Leistungswerte werden in einem komplexen Verfahren unter Hinzuziehung der Nachbaranlagen und/oder von Reanalysedatensätzen anhand zeitlich begrenzter Leistungskennlinien bestimmt.

 

Auf Basis des Standort- und des Referenzertrages wird die SG bestimmt. Die neu berechnete SG wird in einem Bericht zur Vorlage beim Netzbetreiber offiziell ausgewiesen, die Vergütung der kommenden fünf Jahre wird angepasst. Bei einer Abweichung von mehr als 2%-Punkten zur vorherigen SG werden Nachzahlungen oder Rückerstattungen fällig. Deshalb macht es aus der Sicht von GEO-NET Sinn, die Überprüfung bereits deutlich vor Vollendung von 5 Betriebsjahren durchzuführen, um gegebenenfalls frühzeitig Rückstellungen zu bilden.
 

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Teilnahmebescheinigung Ringversuch RV2.0

 

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